Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament mit einer Änderung des Mineralölsteuergesetzes bzw. seines Anhangs eine Senkung der Mineralölsteuer auf Benzin und Diesel zu unterbreiten. Diese Senkung soll jeweils jährlich um den gleichen Prozentsatz erfolgen, um welchen die Staustunden infolge Verkehrsüberlastung im Vorjahr zugenommen haben. Die Reduktion darf ausschliesslich dem Teil belastet werden, welcher der allgemeinen Bundeskasse zufliesst. Eine allfällige Erhöhung der Steuer infolge Reduktion der Staustunden auf das vorherige Mass darf erst vorgenommen werden, nachdem sich die Staustunden in drei aufeinanderfolgenden Jahren nicht mehr erhöht haben. Keinesfalls darf die Steuer über die ursprüngliche Höhe vor Annahme dieser Motion erhöht werden.
Begründung
Wir stehen immer mehr im Stau. Auch 2016 setzte sich der steigende Trend bei den Staustunden fort. Insgesamt wurden 24 066 Staustunden erfasst. Dies entspricht einem Wachstum um 5,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr (2015: plus 6,1 Prozent). Mit einem Anteil von über 88 Prozent waren Verkehrsüberlastungen auch 2016 die mit Abstand häufigste Ursache für Staus auf Nationalstrassen (plus 1 Prozent gegenüber dem Vorjahr). In absoluten Zahlen haben Verkehrsüberlastungen im letzten Jahr zu 21 211 Staustunden geführt. längst fällige Strassenbauprojekte werden von links/grün und verkehrs- sowie mobilitätsfeindlichen Kreisen verhindert. Die Staustunden sind inzwischen nicht nur zu einem Dauerärgernis, sondern zu einem massiven Unkostenfaktor für die Wirtschaft geworden. Die Fahrzeuge haben sich auf vielen Strecken zu eigentlichen „Stehzeugen“ gewandelt. In den Fahrzeugen befinden sich aber meist nicht etwa Leute auf Vergnügungsfahrt, sondern vielmehr Leute, die auf dem Weg zur Arbeit oder auf dem Rückweg davon sind, Leute, die berufsmässig mit dem Fahrzeug unterwegs sind, wie Lastwagenchauffeure, Monteure, Servicemonteure, Aussendienstleute usw. – also alles Personen, welche auf das Fahrzeug angewiesen sind und zur wirtschaftlichen Prosperität unseres Landes beitragen. Nachdem der Bundesrat seit Jahrzehnten zwar eine ungehinderte Zuwanderung wünscht und dabei innert 12 Jahren eine Million mehr Fahrzeuge zugelassen hat, jedoch viel zu wenig für den MIV unternommen hat, soll er nun mit dieser Massnahme dazu gebracht werden, den längst fälligen Ausbau vorzunehmen und alles zu unternehmen, dass die geplanten Ausbauprojekte zügig an die Hand respektive umgesetzt werden.
Stellungnahme des Bundesrates vom 15.08.2018
Die vorliegende Motion richtet sich gegen die zunehmenden Staustunden und will den Bundesrat dazu bringen, die für die Nationalstrassen geplanten Ausbauprojekte zügig zu realisieren.
Das Nationalstrassennetz bildet das Rückgrat des schweizerischen Strassenverkehrssystems. Entsprechend misst der Bundesrat der Leistungsfähigkeit dieses Netzes eine grosse Bedeutung zu.
Um den Verkehr auf den Nationalstrassen flüssig zu halten und die Staustunden zu reduzieren, setzt der Bundesrat einerseits auf gezielte Ausbauten im Rahmen des Strategischen Entwicklungsprogramms Nationalstrassen (Step Nationalstrasse), andererseits auf eine bessere Nutzung der bestehenden Strassen.
Im Rahmen von Step treibt das zuständige Bundesamt für Strassen (Astra) mehr als 30 Projekte zur Engpassbeseitigung voran. Mit dem Realisierungshorizont 2030 will der Bund über 13 Milliarden Franken in diese Projekte investieren, bis 2040 gesamthaft über 28 Milliarden Franken.
Weiter setzt das Astra auf die (temporäre) Umnutzung von Pannenstreifen (PUN) als zusätzliche Fahrspuren. Mehrere Vorhaben sind weit fortgeschritten. Dort wo es zweckmässig ist, sind zudem die Ein- und Ausfahrtsspuren bei den Anschlüssen verlängert worden.
Das bestehende Nationalstrassennetz kann zudem mit zusätzlichen Verkehrsmanagementmassnahmen besser bewirtschaftet werden. Zu diesem Zweck wurden im Herbst 2017 auf zwei stark belasteten Abschnitten Anlagen für eine flexible Geschwindigkeitsregelung installiert. So kann die Verkehrsmanagement-Zentrale der Schweiz das Tempo in Abhängigkeit vom Verkehrsfluss regeln und direkt eingreifen, bevor ein Stau entsteht.
Nach Ansicht des Bundesrates wird mit den gezielten Kapazitätserweiterungen, den PUN und den zusätzlichen Verkehrsmanagementmassnahmen dem weiteren Wachstum der Staustunden bestmöglich entgegengewirkt. Die vom Motionär verlangte Senkung der Mineralölsteuer auf Benzin und Diesel hätte keinen Einfluss auf diese Massnahmen. Die Umsetzung der Motion würde zu Mindereinnahmen im allgemeinen Bundeshaushalt führen und nicht nur eine Anpassung des Mineralölsteuergesetzes erfordern, sondern auch eine Anpassung der Bundesverfassung. Dies bedingt sich durch die Forderung des Motionärs, die Reduktion der Mineralölsteuereinnahmen alleine dem allgemeinen Bundeshaushalt zu belasten. Die Verwendung der Mineralölsteuereinnahmen ist auf Stufe Bundesverfassung geregelt.