4 Forschung
Der Bundesrat hat sicherzustellen, dass Forschung zu jeglicher Form von Energie-Produktion und Energie-Nutzung keinerlei politischer Beschränkung unterworfen wird.
Forschung und Entwicklung zu neuen Technologien bezüglich schadstoffarmer Verbrennungsmotoren sowie zu Kernkraftwerken der neusten Generation dürfen in keiner Weise behindert werden.