Schluss mit Personalausbau

Rentabilitätsbeeinträchtigende, viel mehr Schaden als Nutzen anrichtende Bürokratie grassiert vor allem dort, wo Zuständigkeiten bewusst oder unbewusst unklar geregelt sind.

Die Schweiz erfuhr dies schmerzlich anlässlich der Corona-Pandemie, welche das Land in gravierendem Ausmass unvorbereitet getroffen hat.

An theoretischer Planung zur Abwehr einer Pandemie fehlte es zwar nicht. Ein Epidemien-Gesetz wurde geschaffen. Was an Schutz und Behandlungsartikeln (Schutzmasken, Desinfektionsmitteln, medizinische Hilfsgeräte, medizinische Heilmittel, Gerätschaften wie Beatmungsapparate usw.) erforderlich gewesen wäre, war aus Studien und Expertenberichten sehr wohl bekannt.

Die Zuständigkeit für die Anschaffung dieser Geräte für Füllung und Unterhalt der Pflichtlager war indessen nie klar geregelt worden. So fehlte im entscheidenden Moment das Erforderliche. Die (mangelnden) Behelfsmittel diktierten faktisch die Pandemiebekämpfung – mit Resultaten, die unbefriedigend ausfielen.

Dass dort, wo der Bund zuständig für die Ergreifung erforderlicher Massnahmen ist, effiziente Organisation gewährleistet sein muss, bestreitet niemand.

Untragbar aber ist jene Bürokratie, die, um klare Zuständigkeit zu vermeiden, auswuchernde Studien und Expertenapparate aufbaut, ohne dass Einsatzdoktrin und Zuständigkeit geregelt werden.

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