Schluss mit Verkehrsschikanen

Wo gearbeitet und wo gewohnt wird, fallen Zustell- und Abhollieferungen an. Reparatur- und Unterhaltsarbeiten müssen zügig abgewickelt werden können.

Fahrzeugen, die Waren bringen oder abholen, die, ausgerüstet mit dem erforderlichen Werkzeug sowie benötigten Apparaturen, Firmen oder Private in Wohn- oder Arbeitszonen zu bedienen haben, müssen freien und ungehinderten Zugang haben zum genauen Ort, wo ihre Waren gebraucht und ihre Dienstleistungen benötigt werden.

Dafür wurden aus Steuermitteln Strasse, Plätze usw. gebaut. An den Bau haben sämtliche Betriebe und sämtliche Betriebsinhaber in der Schweiz durch erhebliche Steuermittel wesentlich beigetragen. Die Resultate des Einsatzes von Steuermitteln in Form von Strassen und Plätzen aber bestimmten Einzelinteressen dienstbar zu machen, der freien Benützung insbesondere durch Versorgungs- und Entsorgungsfahrzeuge zu entziehen, unpassierbar zu machen oder mit Gebühren zu belegen, sind wirtschaftsfeindliche Massnahmen, die ohne Verzug zu verschwinden haben.

Wirtschaftliche Versorgung, insbesondere wirtschaftliche Feinversorgung ist sehr oft allein mit Fahrzeugen des Individualverkehrs zu bewältigen. Wer solche Fahrzeuge behindert, verunmöglicht Handwerkern usw. effizientes Arbeiten. Solche Behinderung von Wirtschaftserfolg aus oft rein egoistischen Motiven ist behördlich rigoros zu unterbinden.

Wer arbeitet, hat oft Material oder Werkzeug mitzuführen, das nicht im öffentlichen Verkehr transportiert werden kann.

Derartiger auf die Strasse angewiesener Verkehr zum Schaden leistungserbringender Betriebe zu behindern, muss als unstatthaft erklärt und verfolgt werden.

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