Am 20. Januar 2021 wurde an der Lenk im Simmental der E-Snowmobile-Park durch die Polizei geschlossen. Die Outdoor Schneesportanlage wird nach Angaben der Task Force vom Kanton Bern und des BAG als Freizeitanlage eingestuft und muss bis auf weiteres geschlossen bleiben. Für die Betreiber-Familie der Anlage ist dies nicht nachvollziehbar.
Familie Bowee betreibt den E-Snowmobile-Park an der Lenk seit der Wintersaison 2019/20 als Nebenerwerb. Die Schneesportanlage wird vor allem von Familien mit Kindern besucht. Der Park besteht aus vier kleinen Elektro-Schneemobilen für Kinder bis ca. 15 Jahre. Der Kinder-Parcours wird auf spielerische Art und Weise absolviert. Den Erwachsenen stehen zwei Elektro-Schneemobile sowie eine separate Strecke zur Verfügung. Während den Ferien (Feiertage, Wintersportferien) ist der E Snowmobile-Park auch eine willkommene Abwechslung für die Feriengäste. Die Freude am vielen Schnee war bei Familie Bowee gross und erwartungsvoll haben sie auf die kommende Wintersaison geschaut.
Selbstverständlich hat Familie Bowee bezüglich Covid-19 ein sauberes Schutzkonzept erarbeitet. Die Hygienemassnahmen und Abstandsregeln wurden streng eingehalten. Das geheizte Pingu-Stübli war geschlossen.
Auf Anfrage beim BAG und der Task Force vom Kanton Bern hat Familie Bowee die nicht nachvollziehbare Rückmeldung erhalten, dass ihr E-Snowmobile-Park nach Artikel 5 der COVID Verordnung als Freizeitanlage eingestuft werde und somit nicht mehr betrieben werden dürfe (hierzu möchten wir erwähnen, dass als Freizeitanlage zum Beispiel Kinos, Museen, Lesesäle, Bibliotheken, Archiven, Casinos, Spielhallen, Konzertsäle und Theater gelten; also alles Freizeitangebote in geschlossenen Räumen).
Wieso eine Schneesportanlage im freien Gelände (wie zum Beispiel Skianlagen) in die gleiche Kategorie wie die genannte Freizeitanlage eingestuft wird, kann von den verantwortlichen Personen nicht beantwortet werden. Weil wir in der Skidestination Adelboden-Lenk wohnen, sollten doch alle Aktivitäten auf Schnee inkludiert werden. Fakt ist, dass sich diese nicht genau mit dem vorliegenden Fall befasst haben und daher den E-Snowmobile-Park nicht richtig zuordnen konnten.
Der Betreiber der Anlage erachtet das Vorgehen des BAG und der Task Force als willkürlich und unverantwortlich. Wir sind uns sicher, dass sich die Entscheidungsträger nicht bewusst sind, wie die Schneesportanlage betrieben wird oder besser gesagt man will es einfach nicht wissen.
Eine Schneesportanlage ist ganz klar unter „Artikel 5 c Skigebieten und anderen Anlagen im freien Gelände“ einzustufen. Alles andere ist reine Schikane und ein Ausweichmanöver gegenüber der Betreiber-Familie. Unweigerlich stellt sich hier natürlich auch die Frage, wieso die genannte Anlage ohne nachvollziehbare Begründung geschlossen bleibt. Im freien Gelände gibt es ja kaum Ansteckungen und somit wäre die logische Folge, dass Snowmobile-Anlagen im Kanton Bern geöffnet bleiben.
Art. 5c1 Besondere Bestimmungen für Betreiber von Skigebieten
1 Als Skigebiet gilt die Gesamtheit der Beförderungsanlagen eines Betreibers, einschliesslich der zugehörigen Skipisten, Schlittelwege und anderen Schneesportanlagen.
Am 20. Januar 2021 wurde die Anlage durch die Polizei geschlossen und dem Betreiber wurde eine Busse von bis zu Fr. 10 000.- angedroht, sollte die Anlage wieder geöffnet werden.
Familie Bowee musste nach sehr vielen Gesprächen, Hoffnung und Überzeugungsarbeit leider kapitulieren. Wertvolle Einnahmen gehen für die Familie verloren. Die Verantwortlichen wollen lieber zusehen, wie immer mehr Bürgerinnen und Bürger in finanzielle Schieflage geraten und den Mut verlieren innovative Projekte anzupacken.
Aus den genannten Gründen stellen wir an den Regierungsrat folgenden Antrag:
- Beim Bundesrat vorstellig zu werden und zu verlangen, dass die COVID- 19- Verordnung des Bundes entsprechend angepasst wird.
- Dass Snowmobile-Anlagen im freien Gelände betrieben werden können, sofern ein Schutzkonzept vorgelegt werden kann.